Geschäftsbedingungen

Das Schuljahr der Musikschule hat zwei Semester

Das Sommersemester 1. April - 30.September
Das Wintersemester 1. Oktober - 31. März

Neue Kurse starten immer zu Semesterbeginn.
Der Unterricht wird im Gruppen- oder im Einzelunterricht erteilt. Unterrichtsdauer und Teilnehmerzahl entnehmen Sie der Gebührentabelle

  • Anmeldungen bedürfen der Schriftform (Anmeldeformular) und sind rechtzeitig vor Beginn des neuen Semesters an die Schulleitung zu richten.

Die Einteilung der Schüler erfolgt eine Woche vor Semesterbeginn. Bei Instrumentalfächern, für die es nur wenige freie Plätze gibt, erfolgt die Aufnahme in der Reihenfolge der Anmeldungen.
Anmeldungen für Instrumente, bei denen es keine freien Plätze gibt, kommen auf Wunsch auf eine Warteliste.

  • Abmeldungen sind nur jeweils zum Semesterende möglich. Sie müssen schriftlich (formlos) spätestens 6 Wochen vor Semesterende der Geschäftsleitung zugegangen sein.
    Sofern nicht gekündigt wurde, wird der Unterricht automatisch im Folgesemester fortgesetzt.
  • Ummeldungen zu anderen Instrumentalfächern,anderen Unterrichtseinheiten oder Lehrerwechsel erfolgen schriftlich (Ummeldeformular) bis 6 Wochen vor Semesterende.

Unterrichtet wird von montags bis freitags in der Regel ab 13 Uhr. In Ausnahmefällen (Erwachsene oder Musikgarten) kann auch vormittags unterrichtet werden. In den Ferien findet kein Unterricht statt. Es gilt die hessische Ferien- und Feiertagsordnung in der Auslegung der öffentlichen Gymnasien in Bensheim.

  • Unterrichtsausfälle seitens der Musikschule (z.B. bei Krankheit einer Lehrkraft) sind einmal pro Semester zumutbar. Darüber hinaus wird der Unterricht vertreten,nachgeholt oder die Gebühren werden anteilig rückerstattet.
  • Probeunterricht umfasst pro Instrument 4 Unterrichtseinheiten. Die Gebühr dafür entspricht einer Monatsgebühr in der gewählten Unterrichtsart (Tarif 4, 5 oder 6). In den meisten Fällen kann ein Leihinstrument zur Verfügung gestellt werden. Die Terminabsprache erfolgt individuell mit dem Sekretariat der Musikschule unabhängig von den Semesterfristen.

Satzung der Musikschule zum Download (Volltext)

Satzung.pdf (76,8 KiB)

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